Arzneimittel-toxikologische Gutachten
Gutachten zur toxikologischen Bewertung der Wirksubstanzen von Arzneimitteln im Hinblick darauf, ob durch die zu erwartenden toxischen Nebenwirkungen eine Gefährdung eines/r Patienten/in zu befürchten ist/war, insb. unter Berücksichtigung der bei der betreffenden Person vorliegenden Haupt- oder Begleiterkrankungen.
Viele der heute gebräuchlichen Arzneimittel haben neben ihrer erwünschten Hauptwirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen, die ihren Einsatz dann einschränken, wenn durch diese Nebenwirkungen Schäden (z.B. Organschäden) auftreten können, die auch bei einer gesicherten therapeutischen Hauptwirkung nicht mehr zu vertreten sind. Beispiele hierfür sind die gehörschädigende Nebenwirkung bestimmter Antibiotika und die nierenschädigende Wirkung einiger Schmerzmittel und Lipidsenker (Arzneimittel zur Senkung des Cholesterins und der Neutralfette im Blut).